![]() | Schiedsmann Stephan Brück | Ziegelhütte 22 66571 Eppelborn OT Dirmingen Tel.: 06827 2699007 Mobil: 0151 5183 8354 |
![]() | Stellv. Schiedsmann Michael Polotzek | Ziegelhütte 25 66571 Eppelborn OT Dirmingen Tel.: 06827 1538 |
Das Schiedsverfahren
Bei einem Rechtsstreit in einer Strafsache, z.B. bei schwerer Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw., oder in einer Angelegenheit des bürgerlichen Rechts, wie z.B. Nachbarschafts-Streitigkeiten, Verletzung von Grenzabständen usw. ist bis zum Streitwert von jeweils 600 Euro grundsätzlich eine Schlichtung durch einen Schiedsmann bzw. eine Schiedsfrau vorgeschrieben. Das Gericht verlangt in einem solchen Fall, dass zunächst eine Sühne-Bescheinigung“ eines Schiedsmannes bzw. einer Schiedsfrau vorgelegt wird.
Zuständig für das Schiedsverfahren ist grundsätzlich der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau, in dessen Schiedsbezirk der Antrag-Gegner (Beschuldigte) wohnt (siehe auch unten stehende Tabelle).
Ihre bzw. seine Tätigkeit ist kostenpflichtig.
Quelle: Gemeinde Eppelborn